Hausverwaltung wechseln.
In fünf Schritten, mit allen Vorlagen.
Eine Eigentümergemeinschaft kann ihre Verwaltung jederzeit abberufen. Was dafür nötig ist, wer einlädt, was die alte Verwaltung herausgeben muss – und zu jedem Schritt die fertige Vorlage zum Ausfüllen.
Vier Sätze aus dem Gesetz.
- Jederzeit: Der Verwalter kann jederzeit abberufen werden (§ 26 Abs. 3 WEG).
- Sechs Monate: Der Verwaltervertrag endet spätestens sechs Monate nach der Abberufung (§ 26 Abs. 3 WEG).
- Ein Viertel genügt: Mehr als ein Viertel der Eigentümer kann eine Versammlung verlangen (§ 24 Abs. 2 WEG).
- Höchstens fünf Jahre: Eine Bestellung gilt höchstens fünf Jahre, die erste nach Aufteilung höchstens drei (§ 26 Abs. 2 WEG).
Fünf Schritte zur neuen Verwaltung.
Jede Vorlage ist ein am Computer ausfüllbares PDF und kostenlos.
Prüfen und vergleichen
Erst klären, ob ein Gespräch mit der jetzigen Verwaltung reicht. Wenn nicht: eine neue Verwaltung kennenlernen und ein Angebot einholen. Der Beirat oder einzelne Eigentümer können das vorbereiten.
00 Fahrplan Verwalterwechsel · 01 Steckbrief Ihrer Gemeinschaft
Miteigentümer gewinnen
Abberufung und Neubestellung beschließt die Eigentümerversammlung mit einfacher Mehrheit. Ein kurzes Rundschreiben erklärt den Nachbarn, warum und an wen gewechselt werden soll.
Versammlung einberufen lassen
Mehr als ein Viertel der Eigentümer kann die Einberufung in Textform verlangen (§ 24 Abs. 2 WEG). Weigert sich die Verwaltung pflichtwidrig, lädt der Beiratsvorsitzende oder sein Vertreter ein (§ 24 Abs. 3 WEG). Gibt es keinen Beirat, hilft die gemeinsame Einladung aller Eigentümer oder als letzter Weg das Amtsgericht.
03 Verlangen mit Unterschriftenliste · 03a Einzelbrief für den Briefkasten · 07 Einladung aller Eigentümer ohne Beirat · 08 Klage auf Ermächtigung (Amtsgericht)
Beschließen
In der Versammlung: Abberufung der bisherigen Verwaltung, Bestellung der neuen, Ermächtigung zum Abschluss des Verwaltervertrags. Die Einladung soll mindestens drei Wochen vorher zugehen (§ 24 Abs. 4 WEG).
04 Einladung mit Beschlussvorschlägen · 05 Vollmacht · 05a Anwesenheitsliste · 05b Niederschrift
Übergeben
Die bisherige Verwaltung erfährt den Beschluss schriftlich und muss alles herausgeben, was sie für die Gemeinschaft erhalten hat (§ 667 BGB). Die Unterlagen holen wir ab. Sie müssen nichts suchen.
Was die alte Verwaltung herausgeben muss.
Alles, was sie für die Gemeinschaft erhalten hat (§ 667 BGB).
- Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Aufteilungspläne
- Beschluss-Sammlung und alle Versammlungsniederschriften
- Wirtschaftspläne, Jahresabrechnungen, Vermögensberichte
- Buchhaltung mit Belegen, Kontoauszüge, Stand der Rücklage
- Verträge: Versicherung, Hausmeister, Wartung, Energie
- Eigentümerliste, Hausgeldstände, offene Forderungen
- Laufende Vorgänge, Schäden, Angebote, Gerichtsverfahren
- Schlüssel, Pläne, Wartungsnachweise, Bauakten
Vorsicht bei der Entlastung: Sie verzichtet auf bekannte oder erkennbare Ansprüche gegen die alte Verwaltung. Erst prüfen, dann entscheiden. Mehr dazu
Was sich in Gemeinschaften geändert hat.
Aus laufenden Mandaten von ImmoAdmin Daul.
14 Monate Stillstand bei der alten Verwaltung. Nach dem Wechsel in 21 Tagen vergeben, 42.000 € unter dem Erstangebot.
8.940 € Rückstand, 11 Monate ungemahnt. In 6 Wochen vollständig bezahlt, 9.400 € mit Verzugszinsen.
Vorher 4 Stunden ohne Beschluss. Mit Vorlagen in der Einladung: 95 Minuten, 9 Beschlüsse.
32 € netto je Einheit. Fertig.
Ab 12 Einheiten. Kleinere Gemeinschaften ab vier Einheiten gestaffelt bis 49 €. Sonderleistungen 90 € netto je Stunde. Keine versteckten Posten.
Verwalterwechsel, kurz beantwortet.
Kann eine Eigentümergemeinschaft die Hausverwaltung jederzeit wechseln?
Ja. Der Verwalter kann jederzeit abberufen werden (§ 26 Abs. 3 WEG). Einen wichtigen Grund braucht es dafür nicht. Die Versammlung beschließt mit einfacher Mehrheit.
Was passiert mit dem laufenden Verwaltervertrag?
Er endet spätestens sechs Monate nach der Abberufung (§ 26 Abs. 3 Satz 2 WEG), auch wenn eine längere Laufzeit vereinbart war. Davon kann die Gemeinschaftsordnung nicht abweichen (§ 26 Abs. 5 WEG).
Was tun, wenn die Verwaltung keine Versammlung einberuft?
Mehr als ein Viertel der Eigentümer verlangt die Einberufung in Textform mit Zweck und Gründen (§ 24 Abs. 2 WEG). Weigert sich die Verwaltung pflichtwidrig, kann der Vorsitzende des Beirats oder sein Vertreter einladen (§ 24 Abs. 3 WEG). Vorlagen dafür stehen in der Wechselmappe.
Welche Unterlagen muss die bisherige Verwaltung herausgeben?
Alles, was sie für die Gemeinschaft erhalten hat (§ 667 BGB): Beschluss-Sammlung, Niederschriften, Abrechnungen, Buchhaltung mit Belegen, Verträge, Kontoauszüge, Eigentümerliste und Schlüssel.
Sollte die Gemeinschaft die alte Verwaltung beim Wechsel entlasten?
Erst nach Prüfung. Eine Entlastung verzichtet auf bekannte oder erkennbare Ansprüche gegen die Verwaltung. Wer vorher prüft, gibt nichts aus der Hand.
Hat jeder Eigentümer Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter?
Grundsätzlich ja (§ 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG). Ausnahme: weniger als neun Einheiten, ein Eigentümer ist selbst Verwalter und weniger als ein Drittel der Eigentümer verlangt einen zertifizierten Verwalter.
Was kostet der Wechsel zu ImmoAdmin Daul?
Kennenlernen, Angebot und Wechselmappe sind kostenlos. Die Verwaltung kostet ab 12 Einheiten 32 € netto je Einheit und Monat, kleinere Gemeinschaften ab vier Einheiten gestaffelt bis 49 € netto.
Vertiefung im Blog: Verwalter abberufen: Was Eigentümer wissen müssen · Verwaltervertrag: Laufzeit, Vergütung, Kündigung · Die Entlastung des Vorverwalters · Anfechtung der Verwalterwahl · Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter · Warum Gemeinschaften wirklich wechseln
Wir verwalten im ganzen Rems-Murr-Kreis: Backnang · Waiblingen · Winnenden · Schorndorf · Fellbach
Bereit für eine Verwaltung, der Sie nicht hinterherlaufen?
Melden Sie sich einmal. Den Wechsel erledigen wir.