Ihre Heizkostenabrechnung.
Morgen fertig, nicht in Monaten.
Sobald Ihre Zahlen vollständig sind, rechnet unser eigenes System. Es prüft jede Zahl. Ein Mensch gibt frei. Und es kostet mindestens 20 % weniger als beim günstigsten Messdienst, den wir in unseren eigenen Häusern bezahlen.
Zwei Minuten. Sie sehen sofort, was Ihre Abrechnung je Wohnung kostet.
Alles ist fertig. Nur die Heizkosten fehlen.
Es ist Oktober. Die Eigentümerversammlung steht vor der Tür. Die Jahresabrechnung ist fast fertig. Es fehlt nur eins: die Heizkosten.
Die Zahlen haben Sie im Frühjahr geschickt. Seitdem warten Sie. Sie fragen nach. Sie bekommen eine Bestätigung, dass Ihre Nachricht angekommen ist.
Dann kommt die Abrechnung. Bei einer Wohnung stimmt der Auszug nicht. Bei einer anderen fehlt ein Zähler. Sie schreiben wieder. Sie warten wieder.
Wir kennen das. Wir sind selbst Hausverwaltung. So lief es bei uns auch.
Stellen Sie sich vor:
Was sich für Sie ändert.
Vier Schritte. Wie ein Kassenzettel.
Jeder Posten steht drauf, und unten stimmt die Summe. Automatisiert erstellt, per KI geprüft, ein Mensch gibt frei.
Drei Situationen, die Sie kennen.
Ein Mieter zieht im Juni aus
Heute
Der Auszug wird falsch eingetragen. Die Wohnung wird zweimal abgerechnet. Das kostet zweimal Gebühr. Sie merken es erst, wenn der neue Mieter anruft.
Mit uns
Das System gleicht den Auszug mit Ihrer Mieterliste ab. Passt etwas nicht, meldet es sich, bevor gerechnet wird.
Ein Bewohner fragt: Warum muss ich so viel nachzahlen?
Heute
Sie suchen die Abrechnung, rechnen nach und rufen zurück.
Mit uns
Der Bewohner liest die Lesehilfe. Im Portal sieht er seinen Verbrauch Monat für Monat. Die meisten Fragen sind beantwortet, bevor jemand anruft.
Die Frist läuft ab
Heute
Als Vermieter haben Sie zwölf Monate Zeit, die Nebenkosten abzurechnen. Kommt die Heizkostenabrechnung spät, wird es eng. Nach der Frist gibt es keine Nachzahlung mehr.
Mit uns
Die Heizkosten sind am Tag nach Ihren vollständigen Zahlen fertig. Die Frist ist kein Thema mehr.
Alles, was eine Heizkostenabrechnung braucht.
Heizung
Verteilung nach Verbrauch und Fläche, so wie es die Heizkostenverordnung verlangt.
Warmwasser
Eigener Anteil für das warme Wasser, mit Wärmezähler oder nach der Formel im Gesetz.
Kaltwasser
Frisch- und Abwasser nach Wasserzähler, auf Wunsch gleich mit dabei.
CO2-Aufteilung
Wie viel CO2-Kosten der Vermieter trägt, rechnen wir für jede Wohnung aus.
Nutzerwechsel
Zieht jemand im Jahr um, teilen wir genau nach Tagen und Jahreszeit.
Monatliche Verbrauchsinfo
Jeden Monat sehen Bewohner ihren Verbrauch. Dort, wo die Zähler per Funk ablesbar sind.
Kundenportal
Sie tragen Daten ein und laden alles herunter. Bewohner sehen nur ihre eigenen Werte.
Rechenweg
Jeder Rechenschritt steht zum Nachlesen dabei. Für Beirat, Vermieter und Bewohner.
Vergleich und Tipps für Bewohner
Jede Abrechnung je Wohnung zeigt den Vergleich mit ähnlichen Wohnungen im Haus und mit dem Vorjahr. Fallen die Zahlen auf, stehen feste Spartipps dabei.
Öl, Pellets, Fernwärme, Wärmepumpe
Auch mit Tankbestand am Anfang und am Ende des Jahres. Den Verbrauch rechnen wir so aus, wie es das Gesetz vorsieht.
Ausgefallene Zähler
Fällt ein Zähler aus, schätzen wir nach den Regeln im Gesetz. Die Begründung steht auf der Abrechnung.
Datenaustausch mit Ihrer Software
Ihre Software schickt uns die Daten im Standard der Branche. Die Ergebnisse gehen genauso zurück. Ohne Abtippen. Mehr dazu weiter unten.
Kosten in Schritten eintragen
Ein Assistent führt Sie durch Energie, CO2, Nebenkosten und Nutzer. Der Vorjahreswert steht grau daneben. Sie können jederzeit zwischenspeichern. Der Preis steht bei jeder Option.
Buchungsdatei für Ihre Software
Neben jeder Abrechnung liegt eine Datei für Ihre Buchhaltung: je Nutzer eine Zeile, dazu ein Buchungsstapel im DATEV-Format.
Ampel und Frist je Haus
Eine Übersicht zeigt je Haus, was erledigt ist und was fehlt. Jede Abrechnung trägt ihre Frist: spätestens am nächsten Werktag, sobald die Zahlen vollständig sind.
Zählerstand selbst melden
Beim Einzug, beim Auszug oder zur Kontrolle: Bewohner tragen den Stand im Portal ein, mit Foto vom Zähler. Wir prüfen den Wert gegen den letzten Stand. Die Verwaltung bestätigt mit einem Klick, dann zählt er in der Abrechnung.
Ziel setzen, Hinweis bekommen
Bewohner setzen sich ein Ziel für die Heizung. Liegt ein Monat darüber, kommt eine kurze E-Mail. Höchstens eine im Monat, jederzeit abschaltbar.
Zugang für den Beirat
Der Beirat bekommt einen eigenen Zugang, nur zum Lesen: Abrechnung des Hauses, Rechenweg, Belege und Prüfprotokoll. Namen anderer Bewohner sieht er nicht. Er bestätigt die Prüfung mit einem Vermerk, den die Verwaltung sieht.
Erst vergleichen, dann wechseln
Ihre erste Probeabrechnung ist kostenlos: ein Haus bis 20 Wohnungen, das letzte Jahr mit den Zahlen, die Sie dem bisherigen Messdienst gegeben haben. Sie laden die alte Abrechnung hoch und vergleichen. Das Ergebnis ist nur zum Vergleich, nicht zur Umlage.
Barrierefrei
Große Schrift auf Knopfdruck, Bedienung mit der Tastatur, Texte, die ein Programm vorlesen kann. Geprüft nach WCAG 2.1 AA. Was noch fehlt, steht offen in der Erklärung dazu im Portal.
Ihre Software spricht mit uns. Ohne Abtippen.
Ihre Software schickt uns Haus, Bewohner und Kosten. Wir schicken die fertige Abrechnung zurück. Im Standard der Branche, so wie bei den großen Messdiensten. Sie tippen nichts zweimal ein.
Datei hochladen
Ihre Software erzeugt die Dateien, die sonst der Messdienst bekommt (Standard ARGE HeiWaKo 3.10). Die laden Sie im Portal hoch. Das Ergebnis kommt als Datei zurück, mit allen PDFs.
Direkte Verbindung
Ihre Software holt und schickt die Daten selbst. Über die Webservices des Verbands bved, so wie bei den großen Messdiensten. Den Zugang legen Sie im Portal an.
Monatswerte und Bewohner
Auch die Monatswerte der Zähler und die Bewohnerdaten laufen über den Standard. So bleiben Ihre Software und unsere Abrechnung auf demselben Stand.
Für Ihren Software-Anbieter: Technische Beschreibung der Anbindung (PDF). Ob Ihr Programm den Standard spricht, sagt Ihnen Ihr Anbieter. Wir helfen beim Einrichten und geben Ihrem Anbieter einen Testzugang.
Wir waren selbst Kunde von Messdiensten. Darum machen wir es anders.
Für unsere eigenen Häuser haben wir jahrelang Messdienste bezahlt. Links steht, wie wir es dort erlebt haben. Rechts, wie es heute bei uns läuft.
Die linke Spalte ist unsere eigene Erfahrung aus den Jahren als Kunde mehrerer Messdienste in unseren Häusern, Stand 24.10.2026. Sie sagt nichts über einen bestimmten Anbieter.
- Morgen fertig.Spätestens am nächsten Tag, sobald Ihre Zahlen vollständig sind. Fehlt etwas, melden wir uns innerhalb von 24 Stunden.
- Preis vorher bekannt.Der Preis je Wohnung und je Haus steht auf dieser Seite. Kein Angebot auf Anfrage.
- Jeder Rechenschritt zum Nachlesen.Der Rechenweg liegt jeder Abrechnung bei. Der Beirat kann nachrechnen.
- Bewohner verstehen die Abrechnung.Lesehilfe in einfacher Sprache, Vergleich mit ähnlichen Wohnungen und feste Spartipps auf jeder Abrechnung.
- Ein Mensch gibt frei.Unser System rechnet und prüft. Freigegeben wird nur mit einem Klick von uns.
- Daten bleiben in Europa.Server in Deutschland. Die Prüfung sieht nur Zahlen, keine Namen.
- Kein Vertrag über Jahre.Sie buchen je Jahr. Ein Haus zum Ausprobieren reicht.
- Unser Fehler, unsere Kosten.Beruht ein Fehler auf uns, rechnen wir kostenfrei neu. Mit neuen Abrechnungen für jede Wohnung.
- Ihre Zähler bleiben.In den meisten Fällen brauchen wir nur die Zählerstände. Die Geräte bleiben, wie sie sind.
- Datenaustausch wie die Großen.Ihre Software spricht mit uns im Standard der Branche. Als Datei oder direkt.
- Wechsel ohne Aufwand.Ein Häkchen im Portal, und wir kündigen beim alten Messdienst und fordern Ihre Daten an. Zum nächsten möglichen Termin, ohne Aufpreis.
Ihre Daten sind geschützt. Und sie bleiben in Europa.
Heizkosten verraten viel über ein Zuhause. Darum gehen wir damit so sorgfältig um wie mit einem Schlüssel.
- Nur Server in Europa. Ihre Daten liegen und laufen ausschließlich auf Servern in Europa. Das Portal steht in einem Rechenzentrum in Deutschland.
- Wir arbeiten nach der DSGVO. Mit jedem Kunden schließen wir einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
- Auch die KI-Prüfung läuft in Europa. Sie bekommt nur Zahlen. Keine Namen, keine Anschriften.
- Verschlüsselt. Jede Verbindung zum Portal ist verschlüsselt.
- Streng getrennt. Jede Hausverwaltung sieht nur ihre Häuser. Jeder Bewohner sieht nur seine Wohnung.
- Nicht länger als nötig. Was nicht mehr gebraucht wird, löschen wir.
Zum Nachlesen: Vertrag zur Auftragsverarbeitung · Datenschutzhinweis Portal · Löschkonzept
Wer heizt, darf wissen, was es kostet. Jetzt und nicht ein Jahr später.— Ariel Daul
Wir sind eine Hausverwaltung aus Backnang. Jahrelang haben wir auf Abrechnungen gewartet und Fehler selbst gesucht. Darum bauen wir die Abrechnung mit unserem eigenen System neu. Für unsere eigenen Häuser und für Sie.
Ein Preis je Wohnung. Vorher bekannt.
- 7,50 € je Wohnung und Jahr (Heizung, Warmwasser, Kaltwasser)
- 25,00 € je Haus und Jahr
- 3,00 € je Heizkörper-Zähler und Jahr fürs Auslesen und Verrechnen (Wasserzähler 4,40 €)
Das ist mindestens 20 % weniger als beim günstigsten Messdienst, den wir in unseren eigenen Häusern bezahlen. Verglichen wird die gleiche Leistung: die Abrechnung je Wohnung, ohne Gerätemiete. Stand der Preise: 24.10.2026.
zzgl. 19 % USt. Die Miete der Zähler selbst ist nicht im Preis. Ihre Zähler bleiben, wie sie sind.
Ihr eigenes Portal. In Ihren Farben.
Ihre Bewohner sehen das Portal Ihrer Hausverwaltung: mit Ihrem Logo, Ihren Farben und Ihren Kontaktdaten. Wir bleiben im Hintergrund.
50,00 € im Monat, zzgl. USt.
Unterlagen: Preisblatt · Vertrag und AGB · Beschlussvorlage für Eigentümergemeinschaften · Muster-Schreiben an den bisherigen Messdienst
Heizkostencheck: Was kostet es für Ihr Haus?
Kurz beantwortet.
Für alle
Was macht ImmoAdmin Daul genau?
Wir erstellen die jährliche Abrechnung für Heizung, Warmwasser und Kaltwasser. Für das ganze Haus und für jede Wohnung.
Wie schnell geht das?
In der Regel am selben Tag. Spätestens am nächsten Tag. Die Zeit läuft ab dem Moment, in dem alle Zahlen da sind.
Was heißt „alle Zahlen“?
Die Kosten für Heizung und Wasser. Die Zählerstände. Und die Liste, wer wann in welcher Wohnung gewohnt hat. Fehlt etwas, melden wir uns innerhalb von 24 Stunden.
Wer rechnet?
Unser eigenes System. Es teilt die Kosten nach den Regeln der Heizkostenverordnung auf. Danach prüft es jede Zahl. Ein Mensch schaut drauf und gibt frei.
Was kostet das?
7,50 € je Wohnung und 25,00 € je Haus im Jahr. Das sind mindestens 20 % weniger als beim günstigsten Messdienst, den wir in unseren eigenen Häusern bezahlen.
Woher wissen Sie, dass Sie günstiger sind?
Wir bezahlen selbst Messdienste für unsere Häuser. Wir vergleichen mit dem günstigsten davon, für die gleiche Leistung. Den Stand nennen wir auf der Seite.
Für Hausverwaltungen
Wie kommen die Zahlen zu Ihnen?
Sie tragen sie im Portal ein. Oder Sie laden die Liste hoch, die Sie sonst dem Messdienst schicken.
Unsere Zähler gehören dem Messdienst. Geht das trotzdem?
Ja, in den meisten Fällen. Die Geräte bleiben, wie sie sind. Wir brauchen nur die Zählerstände. Die kommen als Liste, direkt aus Ihrer Verwaltungssoftware oder per Funk. Wie es bei Ihnen am besten geht, klären wir vor dem Start.
Können wir erst mit einem Haus anfangen?
Ja. Sie können mit einem Haus beginnen und später weitere dazunehmen.
Gibt es Gebühren für Auszüge?
Ja. Zieht jemand im Jahr ein oder aus, kostet das 35,00 € je Wechsel, zuzüglich Umsatzsteuer. Dafür teilen wir genau nach Tagen und Jahreszeit.
Bekommen wir die Werte für unsere Buchhaltung?
Ja. Sie bekommen die Beträge je Wohnung zum Übernehmen in Ihre Jahresabrechnung.
Was passiert mit unserem alten Vertrag?
Sie setzen im Portal ein Häkchen und nennen den Anbieter. Wir kündigen für Sie und fordern Ihre Daten an. Zum nächsten möglichen Termin. Verträge über Geräte haben Laufzeiten. Wir sagen Ihnen vorher, wann Ihr Vertrag endet. Ein Mensch prüft das Schreiben, bevor es rausgeht. Das kostet nichts extra.
Sind Sie nicht selbst eine Verwaltung, also Konkurrenz?
Wir rechnen ab. Wir werben Ihre Kunden nicht ab. Das steht so auch in unserem Vertrag.
Für Vermieter
Bis wann muss ich abrechnen?
Innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungsjahres. Danach können Sie keine Nachzahlung mehr verlangen.
Darf ich die Kosten der Abrechnung umlegen?
Ja. Die Kosten der Abrechnung gehören zu den Heizkosten. Sie dürfen sie umlegen, wenn Ihr Mietvertrag die Betriebskosten umlegt.
Versteht mein Mieter die Abrechnung?
Jede Abrechnung hat eine Lesehilfe in einfacher Sprache. Und jeden Rechenschritt zum Nachlesen.
Für Beiräte
Kann der Beirat die Abrechnung prüfen?
Ja. Jede Abrechnung hat einen Rechenweg. Dort steht jeder Schritt mit Zahlen.
Braucht ein Wechsel einen Beschluss?
Bei Eigentümergemeinschaften meistens. Wir geben Ihrer Verwaltung eine Vorlage für den Beschluss mit.
Für Bewohner
Warum zahle ich nicht nur meinen Verbrauch?
Ein Teil der Kosten entsteht, auch wenn niemand heizt. Zum Beispiel für die Anlage im Keller. Darum wird ein Teil nach der Größe der Wohnung geteilt. Mindestens die Hälfte nach Verbrauch.
Was sind „Einheiten“?
Das ist die Zahl, die der kleine Zähler an Ihrem Heizkörper misst. Mehr Einheiten heißt mehr Wärme verbraucht.
Kann ich meinen Verbrauch während des Jahres sehen?
Ja, im Portal. Monat für Monat, mit Vergleich zum Vormonat. Das geht, wenn Ihre Zähler per Funk ablesbar sind.
Was ist der CO2-Anteil?
Für das CO2 beim Heizen zahlt man eine Abgabe. Wie viel davon der Vermieter übernimmt, hängt davon ab, wie sparsam das Haus ist. Das steht auf Ihrer Abrechnung.
Ich glaube, da stimmt etwas nicht. Wen frage ich?
Ihre Verwaltung oder Ihren Vermieter. Sie bekommen von uns alle Zahlen, um Ihnen zu antworten.
Recht · Kurz erklärt
Was regelt die Heizkostenverordnung?
Sie sagt, wie die Heizkosten im Haus geteilt werden. Mindestens die Hälfte nach Verbrauch, höchstens 70 %. Der Rest nach der Größe der Wohnung. Das gilt auch für das warme Wasser.
Wie wird das CO2 geteilt?
Für das CO2 beim Heizen zahlt man eine Abgabe. Bei Wohnungen hängt der Anteil des Vermieters davon ab, wie sparsam das Haus ist. Je mehr CO2 je Quadratmeter, desto mehr zahlt der Vermieter. Bei Gewerbe teilen sich beide die Kosten zur Hälfte.
Ändert sich da bald etwas?
Ja. Wird ab dem 29.07.2026 eine neue Gas- oder Ölheizung eingebaut? Dann teilen sich Vermieter und Mieter die CO2-Kosten ab 2028 zur Hälfte. Wir rechnen nach der Regel, die im Abrechnungsjahr gilt.
Was passiert bei einem Umzug im Jahr?
Dann wird geteilt. Jeder zahlt nur für seine Zeit in der Wohnung. Am besten wird am Umzugstag abgelesen. Sonst teilen wir nach festen Tabellen für Winter und Sommer.
Müssen Zähler geeicht sein?
Ja. Wasser- und Wärmezähler müssen alle sechs Jahre neu geeicht werden. Unser System meldet, wenn eine Frist abgelaufen ist.
Zum Nachlesen: § 556 Abs. 3 BGB; § 2 Nr. 4 BetrKV; §§ 6a, 7, 8, 9, 9a, 9b HeizkostenV; CO2-Kostenaufteilungsgesetz; Mess- und Eichverordnung.
Für Bewohner
So lesen Ihre Bewohner die Abrechnung
Jede Abrechnung hat fünf Teile: was das ganze Haus gezahlt hat, wie das Geld geteilt wird, was die Wohnung verbraucht hat, was zu zahlen ist und ob es eine Nachzahlung oder ein Guthaben gibt.
Ein Bild dafür ist eine Pizza. Ein Teil wird nach der Größe der Wohnung verteilt. Denn die Heizung im Keller kostet auch Geld, wenn niemand heizt. Der Rest, mindestens die Hälfte, wird danach verteilt, wie viel jeder gegessen hat. Also nach dem Verbrauch.
Wissen Sie, was Ihre Abrechnung je Wohnung kostet?
Schreiben Sie uns die Zahl Ihrer Wohnungen. Wenn Sie wollen, prüfen wir auch Ihre letzte Abrechnung. Die Antwort kommt am nächsten Tag.