Seit dem 1. Dezember 2023 gilt: Wohnungseigentümer können verlangen, dass ihre Gemeinschaft von einem zertifizierten Verwalter verwaltet wird (§ 26a WEG). Der Verwalter muss dafür vor der IHK einen Sachkundenachweis erbringen.
Was die Zertifizierung sichert
Geprüft werden Grundlagen aus WEG-Recht, kaufmännischer und technischer Verwaltung. Für Eigentümer heißt das: eine nachgewiesene Mindestqualifikation statt bloßer Selbstbezeichnung. Bestimmten juristischen Personen und WEGs mit wenigen Einheiten in Selbstverwaltung sind Ausnahmen möglich.
Warum das für Sie zählt
- Fehler in Abrechnung, Versammlung oder Beschluss kosten die Gemeinschaft schnell viel Geld
- Ein Sachkundenachweis senkt dieses Risiko messbar
- Sie können die Zertifizierung im Bestellungsbeschluss zur Bedingung machen
ImmoAdmin Daul ist IHK-zertifiziert nach § 26a WEG und Mitglied im IVD. Die Qualifikation ist bei uns nicht Kür, sondern Grundlage.
Die Zertifizierung ist ein Mindeststandard, kein Gütesiegel für Ergebnisse. Sie schützt vor den gröbsten Fehlern – den Unterschied macht danach, wie schnell und transparent tatsächlich gearbeitet wird.
Unsere Empfehlung: Im Bestellungsbeschluss die Zertifizierung verlangen – und zusätzlich nach Reaktionszeit und Abrechnungsqualität fragen.
Reine WEG-Verwaltung aus Backnang – für Ihre Gemeinschaft.
Wir nehmen aktuell neue Wohnungseigentümergemeinschaften auf – ausschließlich WEG-Verwaltung. Keine Maklertätigkeit, keine Mietverwaltung, keine Sondereigentumsverwaltung: Wir haben uns bewusst spezialisiert und fokussiert, damit Ihre Gemeinschaft die volle Aufmerksamkeit bekommt.
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