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Wann endet der Stromvertrag Ihres Hauses? Die Antwort steht meistens nicht im Vertrag

LinkedIn-Beitrag vom 18. Oktober 2026

Veröffentlicht am 18. Oktober 2026 · von Ariel Daul · Aus unserem LinkedIn

ENERGIEVERTRÄGE

Man muss sie ausrechnen.

Im Brief steht zum Beispiel: Lieferbeginn 1. März, Laufzeit 24 Monate. Das Ende muss man selbst zusammenzählen. Und ändert sich der Preis, kann eine neue Frist beginnen. Dann stimmt die alte Rechnung nicht mehr.

Das habe ich von Energieberatern gelernt.

Noch kniffliger: Schließt man für viele Häuser auf einmal neu ab, enden alle Verträge am selben Tag. Verpasst man diesen einen Tag, verpasst man ihn für alle Häuser gleichzeitig.

Was ich deshalb mache: – für jedes Haus das Vertragsende selbst ausrechnen und aufschreiben – mir eine Erinnerung setzen, mit ein paar Wochen Puffer – nach jeder Preisänderung neu rechnen

Eine kleine Liste. Sie schützt vor teuren Überraschungen.

Wie behalten Sie die Fristen Ihrer Verträge im Blick?

#Hausverwaltung #Energieverträge #Fristen #WEG

Zuerst auf LinkedIn erschienen

Diesen Beitrag hat Ariel Daul am 18. Oktober 2026 auf LinkedIn veröffentlicht. Dort schreibt er regelmäßig darüber, wie sich WEG-Verwaltung mit KI und Automatisierung verändert — und was davon im Alltag einer Gemeinschaft wirklich ankommt.

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