
Ein Beispiel. In einem Haus ist die Frist der Wasserzähler abgelaufen. Niemand hat es bemerkt. Die Abrechnung geht hinaus. Ein Eigentümer schaut genau hin und widerspricht.
Viele denken jetzt: Dann sind die Zahlen wertlos. Das stimmt so nicht.
Die Zahlen dürfen trotzdem verwendet werden. Aber jetzt muss der Abrechnende beweisen, dass der Zähler richtig gezählt hat. Ohne Prüfung des Zählers wird das schwer.
Das ist wie beim TÜV. Ist die Plakette abgelaufen, fährt das Auto trotzdem. Nach einem Unfall fragt aber jeder zuerst nach der Plakette.
Und die Fristen sind nicht überall gleich. Kaltes Wasser: sechs Jahre. Warmes Wasser und Wärme: fünf Jahre. Die kleinen Geräte an den Heizkörpern haben gar keine Eichfrist.
Ich glaube, Vertrauen in eine Abrechnung entsteht nicht durch das Ergebnis. Es entsteht durch Zahlen, die jeder nachprüfen kann. Deshalb gehört das Ablaufdatum jedes Zählers in die Akte, nicht ins Gedächtnis.
Wissen Sie, wann die Zähler in Ihren Häusern ablaufen?
Zum Nachlesen: Mess- und Eichverordnung, Anlage 7; Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.11.2010.
Diesen Beitrag hat Ariel Daul am 30. Oktober 2026 auf LinkedIn veröffentlicht. Dort schreibt er regelmäßig darüber, wie sich WEG-Verwaltung mit KI und Automatisierung verändert — und was davon im Alltag einer Gemeinschaft wirklich ankommt.
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