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QUIZ · WEG-Fragerunde #6: Zählt die Stimme, wenn die Vollmacht nur per E-Mail kam?

LinkedIn-Beitrag vom 15. Oktober 2026

Veröffentlicht am 15. Oktober 2026 · von Ariel Daul · Aus unserem LinkedIn

WEG-Fragerunde #6

Eine Eigentümerin kann nicht zur Versammlung kommen. Am Morgen schreibt sie der Verwaltung eine E-Mail: Mein Sohn soll für mich abstimmen. Darunter steht ihr Name. Eine Unterschrift auf Papier gibt es nicht. In dieser Gemeinschaft gibt es auch keine Regel, wer jemanden vertreten darf. Der Leiter der Versammlung will die Stimme des Sohnes trotzdem nicht zählen.

Was meinen Sie?

A) Die Stimme zählt – eine E-Mail reicht B) Die Stimme zählt nicht – es braucht eine echte Unterschrift C) Die Stimme zählt nicht – nur andere Eigentümer dürfen vertreten D) Die Stimme zählt erst, wenn die Versammlung zustimmt

Schreiben Sie Ihren Buchstaben in die Kommentare. Die Auflösung kommt morgen.

#WEG #Hausverwaltung #Eigentümerversammlung #Wohnungseigentum

Zuerst auf LinkedIn erschienen

Diesen Beitrag hat Ariel Daul am 15. Oktober 2026 auf LinkedIn veröffentlicht. Dort schreibt er regelmäßig darüber, wie sich WEG-Verwaltung mit KI und Automatisierung verändert — und was davon im Alltag einer Gemeinschaft wirklich ankommt.

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