
800 Watt, zwei Module, keine einzige Bohrung: Ein Wohnungseigentümer will ein Balkonkraftwerk mit Rohrschellen an seinem Balkongeländer befestigen. Das Geländer gehört zum Gemeinschaftseigentum. Er meint, ohne Eingriff in die Bausubstanz brauche er niemanden zu fragen. Mehrere Miteigentümer halten dagegen: Die Module störten die einheitliche Fassade, das könne die Versammlung ablehnen.
Was meinen Sie?
A) Ohne Bohren kein Beschluss nötig – er darf montieren B) Nur mit Zustimmung aller beeinträchtigten Eigentümer C) Die Mehrheit darf wegen der Optik ablehnen D) Beschluss nötig, aber auf das Ob hat er einen Anspruch
Tippen Sie Ihren Buchstaben in die Kommentare, gern mit Begründung. Die Auflösung folgt morgen in den Kommentaren.
Diesen Beitrag hat Ariel Daul am 12. Oktober 2026 auf LinkedIn veröffentlicht. Dort schreibt er regelmäßig darüber, wie sich WEG-Verwaltung mit KI und Automatisierung verändert — und was davon im Alltag einer Gemeinschaft wirklich ankommt.
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