
Wer darf jetzt einladen?
Fünf von zwölf Eigentümern wollen über einen Wasserschaden im Keller reden. Sie schreiben dem Verwalter eine E-Mail. Darin nennen sie das Thema und den Grund. Der Verwalter antwortet nur: Das reicht bei der nächsten Versammlung im Frühjahr. Die Gemeinschaft hat einen Beirat mit Vorsitz.
Was meinen Sie?
A) Die Eigentümer, die es verlangt haben B) Nur wer vom Gericht ermächtigt wurde C) Jeder Eigentümer, auch allein D) Vorsitz im Beirat oder dessen Vertreter
Schreiben Sie Ihren Buchstaben in die Kommentare, gern mit einem Satz Begründung. Die Auflösung folgt morgen in den Kommentaren.
Diesen Beitrag hat Ariel Daul am 3. November 2026 auf LinkedIn veröffentlicht. Dort schreibt er regelmäßig darüber, wie sich WEG-Verwaltung mit KI und Automatisierung verändert — und was davon im Alltag einer Gemeinschaft wirklich ankommt.
Beitrag auf LinkedIn ansehen →So kommen Sie aus der Arbeitsflut, ohne Ihre Programme zu wechseln
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