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QUIZ · Miet-Fragerunde #19: Darf der Vermieter nach der Jahresfrist noch Nebenkosten nachfordern?

LinkedIn-Beitrag vom 28. Oktober 2026

Veröffentlicht am 28. Oktober 2026 · von Ariel Daul · Aus unserem LinkedIn

Miet-Fragerunde #19

15 Monate nach Jahresende kommt endlich die Abrechnung der WEG. Ein Eigentümer hat seine Wohnung vermietet. Er hat so lange gewartet und nicht nachgefragt. Jetzt rechnet er die Nebenkosten mit dem Mieter ab. Es ergibt sich eine Nachzahlung. Der Mieter will nicht zahlen.

Was meinen Sie? A) Ja, die Verspätung hat der Verwalter verschuldet B) Ja, bis der Anspruch nach drei Jahren verjährt C) Nein, er hätte selbst rechtzeitig abrechnen müssen D) Ja, die Frist läuft erst ab dem Beschluss der WEG

Schreiben Sie Ihren Buchstaben in die Kommentare, gern mit kurzer Begründung. Die Auflösung folgt morgen in den Kommentaren.

#Mietrecht #Nebenkosten #WEG #Hausverwaltung #Vermieter

Zuerst auf LinkedIn erschienen

Diesen Beitrag hat Ariel Daul am 28. Oktober 2026 auf LinkedIn veröffentlicht. Dort schreibt er regelmäßig darüber, wie sich WEG-Verwaltung mit KI und Automatisierung verändert — und was davon im Alltag einer Gemeinschaft wirklich ankommt.

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