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QUIZ · Miet-Fragerunde #14: Ab wann schuldet der Mieter die per E-Mail erklärte Indexerhöhung?

LinkedIn-Beitrag vom 23. Oktober 2026

Veröffentlicht am 23. Oktober 2026 · von Ariel Daul · Aus unserem LinkedIn

Miet-Fragerunde #14

14 Monate nach der letzten Anpassung schickt ein Vermieter seinem Mieter die Indexerhöhung per E-Mail. Darin stehen der alte und der neue Indexstand sowie die neue Monatsmiete. Der Mietvertrag enthält eine wirksame Indexklausel. Der Mieter antwortet nicht, zahlt weiter den alten Betrag und meint, ohne seine Unterschrift ändere sich nichts.

Was meinen Sie?

A) Erst wenn der Mieter der Erhöhung zustimmt B) Rückwirkend ab dem Monat der Indexänderung C) Gar nicht: Ohne Unterschrift auf Papier unwirksam D) Ab Beginn des übernächsten Monats nach Zugang

Tippen Sie Ihren Buchstaben in die Kommentare, gern mit einem Satz Begründung. Die Auflösung folgt morgen in den Kommentaren.

#Mietrecht #Indexmiete #Vermieter #Hausverwaltung #Immobilien

Zuerst auf LinkedIn erschienen

Diesen Beitrag hat Ariel Daul am 23. Oktober 2026 auf LinkedIn veröffentlicht. Dort schreibt er regelmäßig darüber, wie sich WEG-Verwaltung mit KI und Automatisierung verändert — und was davon im Alltag einer Gemeinschaft wirklich ankommt.

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