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Drei Wochen vor der Versammlung muss die Einladung da sein

LinkedIn-Beitrag vom 24. Oktober 2026

Veröffentlicht am 24. Oktober 2026 · von Ariel Daul · Aus unserem LinkedIn

EINLADUNG

Aber was heißt „da“?

Ohne eigene Regel zählt der Tag, an dem die Einladung ankommt. Nicht der Tag, an dem sie rausgeht.

Viele Häuser regeln das in ihrer Teilungserklärung anders. Dort steht: Es genügt, die Einladung rechtzeitig abzuschicken. Das oberste Gericht hat so eine Regel für wirksam erklärt.

Deshalb lese ich vor jeder Einladung zuerst diese Regel nach. Dann weiß ich, welcher Tag zählt. Und ich halte fest, wann jede Einladung verschickt wurde.

Zum Nachlesen: § 24 WEG; BGH, V ZR 196/19.

Wissen Sie, was bei Ihnen dazu steht?

#WEG #Eigentümerversammlung #Hausverwaltung #Einladung

Zuerst auf LinkedIn erschienen

Diesen Beitrag hat Ariel Daul am 24. Oktober 2026 auf LinkedIn veröffentlicht. Dort schreibt er regelmäßig darüber, wie sich WEG-Verwaltung mit KI und Automatisierung verändert — und was davon im Alltag einer Gemeinschaft wirklich ankommt.

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