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Drei Tage zu spät, null Mahnungen

LinkedIn-Beitrag vom 29. Oktober 2026

Veröffentlicht am 29. Oktober 2026 · von Ariel Daul · Aus unserem LinkedIn

HAUSGELD

Und trotzdem laufen beim Hausgeld schon Zinsen.

Viele denken: Erst die Mahnung, dann wird es ernst. Beim Hausgeld stimmt das oft nicht. Gibt es einen festen Zahltag, etwa den dritten Werktag im Monat, reicht dieser Tag. Ab dem nächsten Tag ist der Eigentümer im Verzug. Das heißt: zu spät, mit Folgen.

Doch hier liegt eine Falle. Manchmal ist das Geld längst da. Es liegt auf dem Konto, nur weiß niemand, von wem es kommt. Wer dann mahnt, verärgert jemanden, der pünktlich gezahlt hat.

Ich glaube, Vertrauen geht schneller verloren als Geld. Eine falsche Mahnung kostet mehr als ein paar Tage Zinsen.

Deshalb prüft DaulOne, unser eigenes System, vor jeder Mahnung zuerst die Zahlungen ohne Namen. Dann liest es die Post. Hat der Eigentümer geschrieben? Gibt es eine Abmachung über Raten? Erst danach liegt mir ein fertiger Brief mit den Zinsen vor.

Heute gebe ich jeden dieser Briefe noch selbst frei. Das ist ein Zwischenschritt. Die Vorschläge sind so gut, dass es ihn bald nicht mehr braucht.

Zum Nachlesen: § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 288 Abs. 1 BGB.

Wie prüfen Sie, ob das Geld nicht doch schon da ist?

#Hausgeld #WEG #Hausverwaltung #DaulOne

Zuerst auf LinkedIn erschienen

Diesen Beitrag hat Ariel Daul am 29. Oktober 2026 auf LinkedIn veröffentlicht. Dort schreibt er regelmäßig darüber, wie sich WEG-Verwaltung mit KI und Automatisierung verändert — und was davon im Alltag einer Gemeinschaft wirklich ankommt.

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