
Ein Beispiel. Eine Wohnung wird im Sommer verkauft. Im Frühjahr darauf beschließen die Eigentümer die Abrechnung für das alte Jahr. Es gibt eine Nachzahlung.
Ich glaube, Vertrauen beginnt damit, dass jeder versteht, warum er zahlt. Deshalb steht in meinem Brief zur Abrechnung immer dieselbe Erklärung.
Es zahlt, wer am Tag des Beschlusses im Grundbuch steht. Also der Käufer, nicht der Verkäufer.
Aber nur den Teil, der mit der Abrechnung neu entsteht. Hat der Verkäufer sein Hausgeld nicht gezahlt, bleibt diese Schuld bei ihm.
Und was Käufer und Verkäufer im Kaufvertrag regeln, gilt nur zwischen den beiden. Die Gemeinschaft hält sich an das Grundbuch.
Drei Sätze im Brief. Sie ersparen einen Streit, der sonst im Frühjahr beginnt.
Zum Nachlesen: § 28 Abs. 2 WEG.
Wie erklären Sie das einem Käufer, der für ein fremdes Jahr Post bekommt?
Diesen Beitrag hat Ariel Daul am 28. Oktober 2026 auf LinkedIn veröffentlicht. Dort schreibt er regelmäßig darüber, wie sich WEG-Verwaltung mit KI und Automatisierung verändert — und was davon im Alltag einer Gemeinschaft wirklich ankommt.
Beitrag auf LinkedIn ansehen →So kommen Sie aus der Arbeitsflut, ohne Ihre Programme zu wechseln
Der Arbeitsflut Check: Zählbogen, Rechenhilfe und die drei Hebel aus meiner eigenen Verwaltung. Sie sehen, wo Ihr Team jede Woche Stunden verliert.
Arbeitsflut Check kostenlos anfordern →Strategiegespräch anfragen