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Die Entlastung des Verwalters ist kein Dankeschön

LinkedIn-Beitrag vom 2. November 2026

Veröffentlicht am 2. November 2026 · von Ariel Daul · Aus unserem LinkedIn

VERSAMMLUNG

Sie ist ein Verzicht.

In vielen Versammlungen steht am Ende ein kurzer Punkt: Entlastung des Verwalters. Die meisten heben die Hand. Es fühlt sich an wie Applaus.

Rechtlich passiert aber etwas anderes. Die Gemeinschaft sagt damit: Wir verlangen vom Verwalter keinen Schadenersatz. Jedenfalls nicht für Fehler, die wir hätten erkennen können.

Jetzt kommt der Zusammenhang, den kaum jemand sieht. Ein Beispiel. In der Jahresabrechnung steckt ein Fehler. Niemand greift den Beschluss innerhalb eines Monats an. Dann gilt er, mit Fehler. Am selben Abend wird der Verwalter entlastet. Damit ist auch der Weg zu ihm versperrt.

Zwei Hände, am selben Abend gehoben. Die eine macht die Zahl gültig. Die andere nimmt den Anspruch weg.

Ich glaube, Vertrauen braucht keinen Verzicht. Es braucht Zahlen, die jeder vorher prüfen kann. Deshalb kann bei uns jeder Eigentümer seine Unterlagen und Belege jederzeit einsehen. Ohne Anruf und ohne Wartezeit, auch vor der Versammlung.

Stimmen Ihre Eigentümer jedes Jahr über die Entlastung ab?

Zum Nachlesen: § 397 Abs. 2 BGB (Verzicht); § 45 WEG (ein Monat für die Klage gegen einen Beschluss).

#Hausverwaltung #WEG #Eigentümerversammlung #Wohnungseigentum

Zuerst auf LinkedIn erschienen

Diesen Beitrag hat Ariel Daul am 2. November 2026 auf LinkedIn veröffentlicht. Dort schreibt er regelmäßig darüber, wie sich WEG-Verwaltung mit KI und Automatisierung verändert — und was davon im Alltag einer Gemeinschaft wirklich ankommt.

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