
Der neue Plan für das Hausgeld ist noch nicht beschlossen.
Ein Eigentümer fragt: Muss ich dann gar nichts zahlen?
Doch. Das zuletzt beschlossene Hausgeld gilt weiter, bis die Eigentümer ein neues beschließen. Das ergibt sich aus dem Gesetz.
Ein Freibrief für die Verwaltung ist das aber nicht. Sie muss trotzdem jedes Jahr einen neuen Plan vorlegen. Sonst passen die Beträge irgendwann nicht mehr zu den Kosten.
Zum Nachlesen: § 28 WEG.
Wann haben Sie zuletzt den Plan an die Kosten angepasst?
Diesen Beitrag hat Ariel Daul am 23. Oktober 2026 auf LinkedIn veröffentlicht. Dort schreibt er regelmäßig darüber, wie sich WEG-Verwaltung mit KI und Automatisierung verändert — und was davon im Alltag einer Gemeinschaft wirklich ankommt.
Beitrag auf LinkedIn ansehen →So kommen Sie aus der Arbeitsflut, ohne Ihre Programme zu wechseln
Der Arbeitsflut Check: Zählbogen, Rechenhilfe und die drei Hebel aus meiner eigenen Verwaltung. Sie sehen, wo Ihr Team jede Woche Stunden verliert.
Arbeitsflut Check kostenlos anfordern →Strategiegespräch anfragen