
Der Bundesgerichtshof, das oberste Gericht für solche Fragen, hat entschieden: Ein Eigentümer darf grundsätzlich verlangen, ein Klimagerät auf seinem Balkon anzubringen. Dass es nicht schön aussieht, ist kein Grund für ein Nein. Ein Grund wäre: Es stört die Nachbarn mehr als normal.
Aber Achtung: Einfach aufhängen geht trotzdem nicht. Die Gemeinschaft stimmt vorher ab. Und legt genau fest: Welches Gerät? Wo hängt es? Wie laut darf es sein? Am besten nicht direkt vor dem Schlafzimmerfenster des Nachbarn.
Ist es später doch zu laut, darf sich der Nachbar wehren.
Haben Sie schon Anfragen für Klimageräte für den nächsten Sommer?
Diesen Beitrag hat Ariel Daul am 17. Oktober 2026 auf LinkedIn veröffentlicht. Dort schreibt er regelmäßig darüber, wie sich WEG-Verwaltung mit KI und Automatisierung verändert — und was davon im Alltag einer Gemeinschaft wirklich ankommt.
Beitrag auf LinkedIn ansehen →So kommen Sie aus der Arbeitsflut, ohne Ihre Programme zu wechseln
Der Arbeitsflut Check: Zählbogen, Rechenhilfe und die drei Hebel aus meiner eigenen Verwaltung. Sie sehen, wo Ihr Team jede Woche Stunden verliert.
Arbeitsflut Check kostenlos anfordern →Strategiegespräch anfragen