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Vor einer Woche habe ich hier geschrieben, eine Jahresabrechnung, die Ende September noch nicht vorliegt, sei ein Organisationsversagen

LinkedIn-Beitrag vom 2. Oktober 2026

Veröffentlicht am 2. Oktober 2026 · von Ariel Daul · Aus unserem LinkedIn

Eine Korrektur

Das war zu einfach, und ich nehme es zurück.

Bei mir liegt gerade eine Abrechnung still. Nicht, weil niemand gerechnet hat. Sondern weil eine einzige Unterlage fehlt, die eine andere Verwaltung herausgeben muss — und weil der Zugang zu deren Buchhaltung seit sieben Monaten nicht mehr besteht. Ich habe dreimal schriftlich nachgefasst. Der Rest der Abrechnung ist fertig und darf trotzdem nicht raus, weil ohne diese Grundlage die Vorjahreszahlen nicht belegt sind.

Die Rechtslage ist dabei eindeutig unbequem: Die Pflicht zur Abrechnung trifft mich. Die Unterlagen hat jemand anders. Der Eigentümer sieht davon nichts — er sieht ein Datum, das verstreicht.

Was ich daraus mitnehme: Der häufigste Grund für eine verspätete Abrechnung ist nicht Faulheit. Es ist eine Übergabe, die nie zu Ende geführt wurde. Und genau darüber redet niemand, weil es nach Ausrede klingt, wenn man mitten drin steht.

Was ich weiter für falsch halte: eine unvollständige Übergabe als Kollegialität zu behandeln. Unterlagen herauszugeben ist keine Gefälligkeit, sondern der letzte Teil des eigenen Auftrags. Wer sie zurückhält, belastet nicht den Nachfolger, sondern die Eigentümer, für die er jahrelang gearbeitet hat.

An alle, die schon übernommen haben: Wie lange hat es bei Ihnen gedauert, bis die Unterlagen wirklich vollständig waren?

#Hausverwaltung #WEG #Verwalterwechsel #Immobilienverwaltung

Zuerst auf LinkedIn erschienen

Diesen Beitrag hat Ariel Daul am 2. Oktober 2026 auf LinkedIn veröffentlicht. Dort schreibt er regelmäßig darüber, wie sich WEG-Verwaltung mit KI und Automatisierung verändert — und was davon im Alltag einer Gemeinschaft wirklich ankommt.

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