
Fünf Wochen nach der Eigentümerversammlung liegt das Protokoll im Briefkasten. Eine Eigentümerin war in der Versammlung dabei und hat gegen einen Sanierungsbeschluss gestimmt. Erst jetzt liest sie die Niederschrift in Ruhe und will den Beschluss gerichtlich anfechten. Die Gemeinschaftsordnung sagt nichts dazu, wann das Protokoll verschickt werden muss.
Was meinen Sie?
A) Einen Monat nach Zugang des Protokolls B) Einen Monat nach der Versammlung C) Zwei Monate nach der Versammlung D) Einen Monat ab Unterschrift unter die Niederschrift
Tippen Sie Ihren Buchstaben in die Kommentare, gern mit kurzer Begründung. Die Auflösung folgt morgen in den Kommentaren.
Diesen Beitrag hat Ariel Daul am 10. Oktober 2026 auf LinkedIn veröffentlicht. Dort schreibt er regelmäßig darüber, wie sich WEG-Verwaltung mit KI und Automatisierung verändert — und was davon im Alltag einer Gemeinschaft wirklich ankommt.
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