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Letzte Woche hätte ich beinahe eine Mahnung mit einem zu niedrigen Betrag verschickt

LinkedIn-Beitrag vom 30. September 2026

Veröffentlicht am 30. September 2026 · von Ariel Daul · Aus unserem LinkedIn

EIN EIGENER FEHLER

Der Fehler ist lehrreich genug, um ihn öffentlich zu machen.

Eine Einheit in einer Eigentümergemeinschaft hat nicht ein Konto, sondern vier: Hausgeld, Erhaltungsrücklage, Sonderumlage und Mahngebühren. Der Rückstand stand in dreien davon. Summiert wurden drei.

Ausgerechnet die Rücklage fehlte — das Konto, auf dem in vielen Gemeinschaften der größere Teil der monatlichen Zahlung landet. Wer nur auf das Hausgeldkonto sieht, unterschätzt den Rückstand systematisch.

Der zweite Teil des Fehlers war noch banaler: Es war nicht eine offene Monatsrate, sondern es waren zwei. Nachgezählt hatte das niemand.

Beides steht jetzt als feste Regel vor jeder Mahnung und jedem Saldo: alle vier Konten ziehen, dann die offenen Raten zählen. Das klingt nach Kleinkram. Es entscheidet aber darüber, ob eine Mahnung vor Gericht trägt oder ob die Gegenseite mit einem einzigen Blatt zeigt, dass der Verwalter seine eigenen Zahlen nicht kennt.

Ich schreibe das, weil in dieser Branche selten jemand über eigene Fehler spricht. Dabei sind es genau diese, aus denen die Prüfschritte entstehen, die später niemand mehr hinterfragt.

Wie viele Konten prüfen Sie, bevor Sie einem Eigentümer schreiben, er sei im Rückstand?

#Hausverwaltung #WEG #Buchhaltung #Hausgeld #Eigentümergemeinschaft

Zuerst auf LinkedIn erschienen

Diesen Beitrag hat Ariel Daul am 30. September 2026 auf LinkedIn veröffentlicht. Dort schreibt er regelmäßig darüber, wie sich WEG-Verwaltung mit KI und Automatisierung verändert — und was davon im Alltag einer Gemeinschaft wirklich ankommt.

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