
Weil genau das passieren kann.
Jeder Wohnungseigentümer kann Einsicht in die Verwaltungsunterlagen verlangen, so steht es in § 18 Absatz 4 WEG. Dazu gehört auch die Rechnung des Verwalters für Sonderleistungen. Gelesen wird sie also nicht nur vom Beirat, der sie prüft. Im Zweifel liest sie der Eigentümer, der gerade gegen die Gemeinschaft streitet.
Deshalb gilt bei mir: keine Sonderleistung als einzelne Pauschalzeile. Jede Leistung wird in Arbeitsschritte zerlegt, jeder Schritt bekommt eine eigene Zeit. Der Stundensatz kommt aus dem Verwaltervertrag. Gerundet wird nur die Summe, nie die einzelne Zeile.
Und was nicht in die Rechnung gehört, kommt nicht hinein. Läuft ein Streit, beschreibt sie die Tätigkeit, nie das Ergebnis.
Ich halte eine Sonderleistungsrechnung mit einer einzigen Zeile für eine Einladung zum Misstrauen. Wer gute Arbeit gemacht hat, kann sie auch zeigen.
Diesen Beitrag hat Ariel Daul am 9. Oktober 2026 auf LinkedIn veröffentlicht. Dort schreibt er regelmäßig darüber, wie sich WEG-Verwaltung mit KI und Automatisierung verändert — und was davon im Alltag einer Gemeinschaft wirklich ankommt.
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