
Das Wort war „jeder".
Ich hatte diktiert, der Heizungsbauer solle kommen, „damit jeder Absperrhahn ausgetauscht werden kann". Gemeint war ein Hahn. In einer Wohnung. Defekt gemeldet, mit Foto belegt.
Im Auftragsentwurf stand danach: jeden Absperrhahn tauschen. Plural, im ganzen Haus. Ich habe es vor dem Versand gesehen.
Meine These: Ein Auftrag an einen Handwerker ist kein Gesprächsprotokoll. Er legt fest, was die Gemeinschaft bezahlt. Ein Mengenwort aus einer Redewendung darf deshalb nie zum Auftragsumfang werden.
Seitdem gilt bei uns eine feste Regel: Vor jeder Beauftragung wird der Umfang gegen den Beleg geprüft. Wie viele Stück, welche Wohnung, welcher Mangel. Passt das Wort nicht zum Beleg, gilt der Beleg. Und wo der Auftrag eng bleiben soll, steht es ausdrücklich drin: „Beauftragt ist nur dieser eine Austausch."
Wie prüfen Sie den Umfang, bevor ein Auftrag rausgeht?
Diesen Beitrag hat Ariel Daul am 5. Oktober 2026 auf LinkedIn veröffentlicht. Dort schreibt er regelmäßig darüber, wie sich WEG-Verwaltung mit KI und Automatisierung verändert — und was davon im Alltag einer Gemeinschaft wirklich ankommt.
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