
Deshalb verteile ich Kosten, wo es geht, nach Miteigentumsanteilen.
Ein Beispiel aus dem eigenen Bestand: Im System einer Liegenschaft stand eine Wohnung mit 78,33 Quadratmetern. Tatsächlich hat sie 87,33. Zwei vertauschte Ziffern, neun Quadratmeter Unterschied. Jeder Kostenanteil, der nach Fläche verteilt wird, war damit verschoben. Für alle Wohnungen im Haus, nicht nur für diese eine.
Miteigentumsanteile stehen im Grundbuch. Sie sind beurkundet, nicht gemessen. Das Gesetz nimmt sie als Regel: Nach § 16 Absatz 2 Satz 1 WEG werden Kosten nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile verteilt, solange nichts anderes vereinbart oder beschlossen ist.
Meine Regel für hausbezogene Kosten lautet deshalb: Miteigentumsanteil, beschränkt auf den Kreis, den die Kosten betreffen. Ein Haus, die Garagen oder die Wohnungen. Fläche nur dort, wo eine Vereinbarung sie verlangt.
Wie viele Flächenangaben in Ihren Unterlagen hat jemals jemand nachgemessen?
Diesen Beitrag hat Ariel Daul am 11. Oktober 2026 auf LinkedIn veröffentlicht. Dort schreibt er regelmäßig darüber, wie sich WEG-Verwaltung mit KI und Automatisierung verändert — und was davon im Alltag einer Gemeinschaft wirklich ankommt.
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