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Die Beschluss-Sammlung ist seit 2007 Pflicht

LinkedIn-Beitrag vom 19. September 2026

Veröffentlicht am 19. September 2026 · von Ariel Daul · Aus unserem LinkedIn

Heute im eigenen Bestand gemessen

Ich habe fünf Gemeinschaften übernommen — in keiner einzigen war sie vollständig.

In den Akten dieser fünf lagen 114 Versammlungsprotokolle. Als Beschluss-Sammlung geführt und auffindbar: neun Dateien. In einer Gemeinschaft mit elf Versammlungen keine einzige Zeile.

Das ist kein Formfehler. Das ist der Unterschied zwischen „wir haben mal was beschlossen" und „wir wissen, was bei uns gilt".

Fragen Sie einmal eine analog arbeitende Verwaltung, welche Beschlüsse in Ihrer Gemeinschaft aktuell gelten. Nicht welche gefasst wurden — welche gelten. Also abzüglich der aufgehobenen, der ersetzten, der für ungültig erklärten.

Die ehrliche Antwort lautet: Das müsste man mal durchsehen.

Dabei braucht es die Sammlung genau dann, wenn es unangenehm wird. Ein Käufer fragt danach. Eine Bank fragt danach. Ein Anwalt fragt danach. Und im Streit über eine bauliche Veränderung entscheidet sie, ob die Gemeinschaft recht bekommt oder nicht.

§ 24 Abs. 7 WEG sagt nicht „wäre schön". Er sagt: Der Verwalter hat sie zu führen. Unverzüglich. Und jeder Eigentümer darf Einsicht nehmen.

Bei mir entsteht der Eintrag in derselben Minute wie der Beschluss — er fällt aus dem Protokoll heraus, nicht Monate später aus dem Gedächtnis.

Wer das seit achtzehn Jahren nicht hinbekommt, wird es auch im neunzehnten nicht hinbekommen. Und muss sich nicht wundern, wenn die Gemeinschaft wechselt.

#Hausverwaltung #WEG #Beschlusssammlung #Immobilienverwaltung

Zuerst auf LinkedIn erschienen

Diesen Beitrag hat Ariel Daul am 19. September 2026 auf LinkedIn veröffentlicht. Dort schreibt er regelmäßig darüber, wie sich WEG-Verwaltung mit KI und Automatisierung verändert — und was davon im Alltag einer Gemeinschaft wirklich ankommt.

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