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Bei einer Verwalterübernahme ist für mich nicht der Vertrag die wichtigste Unterschrift

LinkedIn-Beitrag vom 9. Oktober 2026

Veröffentlicht am 9. Oktober 2026 · von Ariel Daul · Aus unserem LinkedIn

ÜBERGABE

Es ist die Freigabe für das alte Bankkonto.

Ich habe in diesem Jahr zwei Gemeinschaften übernommen, beide mit Altkonten bei ihrer bisherigen Bank. Bei der einen bekam ich den Zugang, bevor das Konto aufgelöst wurde. Bei der anderen habe ich der Auflösung zugestimmt, bevor der Zugang stand. Das war mein Fehler.

Der Unterschied steht heute in der Buchhaltung. Gemeinschaft eins: 778 Kontobewegungen, lückenlos ab Januar 2025. Gemeinschaft zwei: Bewegungen erst ab März 2026. Das Vorjahr musste ich aus dem Buchungsjournal des Vorverwalters nachbauen, 454 Buchungssätze.

Ich halte den Bankzugang für den blinden Fleck fast jeder Übergabeliste. Nach der Auflösung bekommt man ihn nicht mehr. Die Abrechnung des Übernahmejahres muss trotzdem stimmen.

Seitdem stimme ich keiner Auflösung eines Altkontos zu, bevor ich die Umsätze vollständig habe.

Was steht bei Ihnen bei einer Übergabe an erster Stelle?

#Verwalterwechsel #Hausverwaltung #WEG #Buchhaltung

Zuerst auf LinkedIn erschienen

Diesen Beitrag hat Ariel Daul am 9. Oktober 2026 auf LinkedIn veröffentlicht. Dort schreibt er regelmäßig darüber, wie sich WEG-Verwaltung mit KI und Automatisierung verändert — und was davon im Alltag einer Gemeinschaft wirklich ankommt.

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