Der Verwaltungsbeirat ist das Bindeglied zwischen Eigentümern und Verwalter. Seit der Reform hat er eine klarere Rolle – und eine begrenzte Haftung, die viele nicht kennen.
Die Aufgaben
Der Beirat unterstützt und überwacht den Verwalter (§ 29 Abs. 2 WEG). Kernpunkt: Er prüft Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung, bevor die Eigentümer darüber beschließen, und gibt eine Stellungnahme ab. Er ist Ansprechpartner, aber nicht Vertretung der Eigentümer im Alltag.
Die Rechte
- Einsicht in Unterlagen und Belege verlangen
- Bei Bedarf die Einberufung einer Versammlung anstoßen
- Beim Fehlen des Verwalters ausnahmsweise selbst einladen
Die Haftung – der wichtige Punkt
Ehrenamtliche Beiräte haften gegenüber der Gemeinschaft nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, wenn keine Vergütung gezahlt wird (§ 29 Abs. 3 WEG). Wer sich also gewissenhaft einbringt, muss keine Angst vor jedem kleinen Fehler haben. Grundlage: Haufe-Beitrag „Verwaltungsbeirat: Rechte und Pflichten (WEMoG)".
Ein guter Beirat macht Verwaltung besser – er stellt die richtigen Fragen. Wir liefern ihm dafür Klartext-Reporting statt Zahlenfriedhöfe, damit die Prüfung von Abrechnung und Plan in einer Stunde machbar ist.
Unsere Empfehlung: Als Beirat auf klaren, digitalen Berichten bestehen. Wir bereiten sie so auf, dass man sie ohne Fachstudium versteht.
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