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WEG-Recht

Heizungstausch in der WEG: Pflichten und Fristen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Thema aktuell: Aktuell: GEG seit 2024 – Fristen laufen

Veröffentlicht am 4. Juli 2026 · Thema aktuell: Aktuell: GEG seit 2024 – Fristen laufen · von Ariel Daul · WEG-Recht

Für viele Wohnungseigentümergemeinschaften ist die Heizung die teuerste Entscheidung der kommenden Jahre. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gibt den Rahmen vor – und einige Fristen laufen bereits. Wer zu spät entscheidet, riskiert teure Notlösungen unter Zeitdruck.

Die 65-Prozent-Regel

Kernpunkt des GEG: Jede neu eingebaute Heizung muss zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Solange eine bestehende Anlage läuft und reparierbar ist, besteht kein Zwang zum sofortigen Austausch – bei einem Neueinbau greift die Vorgabe aber unmittelbar.

Der Sonderfall Etagenheizung

Besonders komplex sind Gebäude mit Gas-Etagenheizungen. Hier müssen die Eigentümer innerhalb einer gesetzlichen Frist gemeinsam darüber entscheiden, wie die 65-Prozent-Vorgabe künftig erfüllt wird – etwa durch Umstieg auf eine zentrale Lösung. Die Verwaltung ist verpflichtet, die Eigentümer über diese Pflichten und Fristen zu informieren.

Rechtlicher Hintergrund

Die Pflichten für Etagenheizungen und die dazugehörigen Fristen sind ausführlich dargestellt im Fachbeitrag „Die Etagenheizung und der Stichtag" im Verwalter-Brief (Haufe) sowie in den GEG-Kommentierungen der Haufe VerwalterPraxis. Maßgeblich ist unter anderem die Entscheidungsfrist des § 71l GEG. (Fundstellen aus unserer Rechtsdatenbank; im Einzelfall ersetzt dies keine Rechtsberatung.)

Was Gemeinschaften jetzt tun sollten

  • Bestandsaufnahme: Alter und Typ der Heizung (Etagen- oder Zentralheizung) erfassen
  • Varianten prüfen: Wärmepumpe, Fernwärme, Hybrid – mit Kostenschätzung
  • Förderung sichern: Zuschüsse einplanen, statt Fristen zu verpassen
  • Entscheidungsreife Beschlussvorlage in die Versammlung bringen
So sehen wir das als Verwalter

Das GEG kostet Nerven – aber Panik ist der falsche Ratgeber. Wir holen früh die Datengrundlage ein und legen der Versammlung entscheidungsreife Varianten mit Zahlen vor, statt sie in Ratlosigkeit enden zu lassen.

Vorteil – wer rechtzeitig plant, nutzt Förderungen und vermeidet teure Not-Reparaturen.
Nachteil – wer wartet, entscheidet später unter Zeitdruck und oft teurer.

Unsere Empfehlung: Das Thema aktiv auf die nächste Tagesordnung – mit Kostenschätzung und Förderüberblick. So bleibt die Belastung für die Eigentümer kalkulierbar.

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