Hausgeld ist die Grundlage jeder WEG. Bleibt ein Eigentümer im Rückstand, fehlt das Geld für Versicherung, Hausmeister oder Heizung – und die Gemeinschaft muss die Lücke schließen. Deshalb gilt: früh, dokumentiert und konsequent handeln.
Vom Verzug zur Beitreibung
- Verzug tritt nach den Regeln des § 286 BGB ein – oft schon durch die Fälligkeit laut Wirtschaftsplan
- Mahnung mit klarer Frist und Kostenhinweis
- Gerichtliches Verfahren (Mahn- oder Klageverfahren), wenn der Rückstand bleibt
- Bei erheblichem, dauerhaftem Rückstand kann im Extremfall die Entziehung des Wohnungseigentums drohen
Warum Tempo schützt
Je länger ein Rückstand läuft, desto schwerer ist er einzutreiben. Eine WEG, die ab dem ersten Monat sauber mahnt, schützt die zahlenden Eigentümer. Wir setzen dafür eine dokumentierte Mahnstrecke ein und bereiten die anwaltliche Übergabe vor, wenn es nötig wird.
Konsequenz beim Hausgeld ist kein Härtefall, sondern Fairness gegenüber allen, die pünktlich zahlen. Wer erst nach elf Monaten mahnt, hat die anderen Eigentümer im Stich gelassen.
Unsere Empfehlung: Auf eine dokumentierte Mahnstrecke ab dem ersten Verzug bestehen. Wir automatisieren die Mahnungen und behalten Fristen im Blick.
Reine WEG-Verwaltung aus Backnang – für Ihre Gemeinschaft.
Wir nehmen aktuell neue Wohnungseigentümergemeinschaften auf – ausschließlich WEG-Verwaltung. Keine Maklertätigkeit, keine Mietverwaltung, keine Sondereigentumsverwaltung: Wir haben uns bewusst spezialisiert und fokussiert, damit Ihre Gemeinschaft die volle Aufmerksamkeit bekommt.
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