Beschlüsse der Eigentümerversammlung gelten, sobald sie gefasst sind – auch wenn sie fehlerhaft sind. Wer sie kippen will, muss sie anfechten. Und dafür bleibt wenig Zeit.
Die entscheidenden Fristen
- Ein Monat ab Beschlussfassung, um die Anfechtungsklage beim Amtsgericht zu erheben
- Zwei Monate, um die Klage zu begründen
Wird die Monatsfrist versäumt, ist der Beschluss in aller Regel bestandskräftig – selbst wenn er inhaltlich fragwürdig war. Nur bei besonders schweren Mängeln ist ein Beschluss von vornherein nichtig.
Häufige Anfechtungsgründe
- Ladungsfrist nicht eingehalten oder Tagesordnungspunkt nicht angekündigt
- Beschluss widerspricht ordnungsmäßiger Verwaltung
- Kostenverteilung ohne tragfähige Grundlage geändert
Gerichtet wird die Klage gegen die Gemeinschaft (§§ 44, 45 WEG). Wichtig: Die Kosten trägt am Ende oft die Gemeinschaft – deshalb ist ein sauber vorbereiteter Beschluss der beste Anfechtungsschutz.
Die beste Anfechtung ist die, die nie nötig wird. Wir formulieren Beschlussanträge so präzise, dass sie tragen – das erspart der Gemeinschaft teure Verfahren.
Unsere Empfehlung: Bei Zweifeln sofort prüfen lassen, nicht abwarten. Und vorbeugend auf beschlussfeste Anträge achten – dafür sorgen wir.
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